Pflege
 

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse

Anerkennung Inland
Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse nach Art. 7 Abs. 5 FHSG und nach Art. 68 BBG sowie Art. 75 Abs. 4 BBV in den Berufen im Gesundheitswesen
Gestützt auf die Leistungsverträge BBT/SRK erfüllt das SRK folgende Aufgaben: Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens nach den geltenden rechtlichen Grundlagen (siehe Themen) sowie die Koordination von Ausgleichsmassnahmen in den nicht-universitären Gesundheitsberufen.

Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV vollzieht das Schweizerische Rote Kreuz aktuell die Anerkennung von Diplomen und Ausweisen in den folgen Berufen:
Ausweise der Sekundarstufe II
Tertiärstufe
Änderungen 2009
In Folge einer Weisung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) ist die Anerkennung auf Niveau Fachhochschule bis auf Weiteres sistiert worden. Alle eingereichten Gesuche werden demzufolge nach dem bisherigen Verfahren behandelt.

Alle gesuchstellenden Personen mit einem Fachhochschulabschluss können ihren Ausbildungsabschluss jedoch weiterhin anerkennen lassen. Die inhaltliche Bewertung der Anerkennungsgesuche stützt sich je nach Beruf auf die SRK-Ausbildungsbestimmungen oder die bereits in Kraft gesetzten Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass per 01.01.2009 die Gebühren erhöht werden mussten. Sie finden die neuen Gebühren im Informationsmerkblatt unter den Links zu „Themen“.
Telefonische Auskunft
Aufgrund der Zunahme von telefonischen Auskünften war der Bereich Anerkennung ausländische Ausbildungsabschlüsse gezwungen, eine kostenpflichtige Telefonnummer einzuführen. Diese wurde am 4. Februar 2008 in Betrieb genommen und lautet wie folgt: 0900 733 276 Kosten: CHF 2.50 pro Minute. Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos. Die Auskunftszeiten sind unverändert Mo bis Fr von 08.00 – 12.00 Uhr.
Allgemeine Informationen
Im Zuge der nächsten Schritte in der Umsetzung des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes wird das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse der nicht universitären Gesundheitsberufe vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) laufend angepasst. Am  01.01.2008 traten Änderungen in Kraft, die sich durch die Einführung von Bildungsgängen bzw. Studiengängen an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) sowie die damit einhergehenden strukturellen Veränderungen in der schweizerischen Bildungslandschaft ergeben haben.

Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse der Grundausbildungen in psychiatrischer- (PSY KP) und Kinderkrankenpflege (KWS)

Einstufung von anerkannten Ausbildungsabschlüssen in Pflege.

!!ACHTUNG!! Praxisänderung bei der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen im Bereich Pflege, welche auf der Sekundarstufe II in Nicht-EU-Staaten erworben wurden.

Themen
Weitere Infos
Unterlagen bestellen:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Departement Gesundheit und Integration
Abteilung Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 0041 0900 733 276
(CHF 2.50 pro Minute.
Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos.)
(Mo-Fr, 8h - 12h)