Wonach sich das SRK richtet

Die Leitlinien 2001 geben den Rahmen für das einheitliche Handeln und Auftreten des SRK.
1.
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist eine private Organisation, die in der Schweiz auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene wie auch im Ausland humanitäre Aufgaben erfüllt. Alle ihm angehörenden Aktivmitglieder und Institutionen arbeiten in Einklang mit den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie nach den Statuten SRK, den Leitlinien 2001 und der gemeinsamen Strategie. Ihr Handeln und Auftreten erfolgt einheitlich und koordiniert. Das SRK ist die von der Eidgenossenschaft anerkannte Rotkreuzgesellschaft in unserem Land.
 
2.
Das SRK ist eine zukunftsorientierte, dynamische Organisation mit humanitärem Auftrag, die sich auf engagierte Freiwilligenarbeit auf allen Ebenen, einen fachlich qualifizierten Mitarbeiterstab und eine effiziente Führung stützt. Aktiv- und Passivmitglieder aus allen Bevölkerungsschichten sowie Gönner tragen das SRK mit.
 
3.
Das SRK nimmt im Rahmen der 7 Grundsätze klar Stellung zu Fragen, die seinen humanitären Auftrag betreffen.
 
4.
Das SRK ist im Inland in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Migrationsarbeit, Not- und Wiederaufbauhilfe tätig. Es erbringt Dienst-, Hilfe-, Bildungs- und Unterstützungsleistungen.
 
5.
Die Auslandarbeit des SRK umfasst Not- und Wiederaufbauhilfe bei Katastrophen und bewaffneten Konflikten sowie Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, bei denen es seine spezifischen Erfahrungen einbringen kann. Dabei arbeitet das SRK eng mit den nationalen Schwestergesellschaften bzw. dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, humanitären Organisationen sowie Behörden und privaten Organisationen zusammen.
 
6.
Das SRK hält sich bei seiner Tätigkeit an folgende Prinzipien:
a)
Konzentration seiner Kräfte auf Aufgabenfelder, in denen es eine hohe Fachkompetenz besitzt.
b)
Förderung der Freiwilligenarbeit und deren Einsatz zu bedarfsgerechter Aufgabenerfüllung.
c)
Beachtung der humanitären Grundsätzen beim Angebot von Diensten und bei der Ausführung von Leistungsaufträgen.
d)
Frühzeitige Erkennung neuer Probleme und Bedürfnisse sowie Erarbeitung innovativer und wirkungsvoller Lösungen.
e)
Anpassung der Handlungen an das Ausmass der Not und die Dringlichkeit ihrer Behebung.
f)
Ausrichtung der Projekte und Programme auf eine nachhaltige Wirksamkeit.
g)
Periodische Überprüfung der Leistungen und Angebote sowie deren Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen.

7.
Das SRK zeichnet sich durch einfache, klare Strukturen aus. Diese werden durch folgende Elemente unterstützt:
a)
Effiziente, nutzergerechte und soweit sinnvoll dezentrale Erbringung der Dienstleistungen.
b)
Klare Finanzierungskonzepte für die einzelnen Leistungsbereiche.
c)
Sicherstellung der Qualität auf allen Entscheidungsebenen.
d)
Demokratische Willensbildungsprozesse in allen Organen.

8.
Das SRK betreibt eine moderne, gesamtschweizerisch koordinierte Mittelbeschaffung. Es strebt eine ausgewogene Finanzierung durch Mitgliederbeiträge, Spenden, Erbschaften und Legate, Subventionen, staatliche Mittel aus Leistungsaufträgen, Abgeltungen von Dienstleistungen und eigene Erträge an. Es setzt seine Mittel sparsam, wirkungsvoll und effizient ein.
 
9.
Das SRK unternimmt alle Anstrengungen, um die Rotkreuzgrundsätze in der Bevölkerung zu verbreiten und seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
 
10.
Das Schweizerische Rote Kreuz trägt im Geburtsland des Roten Kreuzes eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, weshalb es diese nach Kräften unterstützt.